Migräne – eine Schwerbehinderung?
Wiederkehrende Migräneattacken sind kräftezehrend und können es Betroffenen unmöglich machen, ihrer Arbeit nachzugehen. Mit einer Anerkennung als Schwerbehinderte haben Migräniker Vorteile, zum Beispiel einen besonderen Kündigungsschutz. Erfahre, wann bei Migräne eine Schwerbehinderung vorliegt, wo du einen Schwerbehindertenausweis beantragen kannst und welche Unterlagen du einreichen musst.
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Bei Migräne Schwerbehinderung beantragen: Warum der ganze Aufwand?
Eines vorweg: Bei Migräne können nur bestimmte gesetzlich geregelte Vergünstigungen und besondere Leistungen für Menschen mit Behinderung, sogenannte Nachteilsausgleiche, gewährt werden. Das liegt daran, dass bei Migräne bestimmte Merkzeichen, die im Schwerbehindertenausweis prinzipiell eingetragen werden können, in der Regel nicht infrage kommen. Ein Beispiel dafür ist das Merkzeichen „G“, welches für „erheblich gehbehindert“ steht. Doch je nach Grad der Behinderung (GdB), die in der GdB-Tabelle, einer Art Katalog, aufgeführt sind, gibt es bei Migräne Nachteilsausgleiche im Berufs- und Arbeitsleben, zum Beispiel einen stärkeren Kündigungsschutz oder Sonderurlaub.
Schwerbehinderung: Welche Einstufungen im Katalog gibt es bei Migräne?
Liegt eine Behinderung durch Migräne vor? Bei der Beantwortung dieser Frage kommen die „Versorgungsmedizinischen Grundsätze“ als Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) zum Einsatz. Die Grundsätze dienen als Richtlinie, damit gleiche Sachverhalte bundesweit auch einheitlich beurteilt werden.
Grundsätzlich gilt: Nicht die Krankheitsbezeichnung ist entscheidend für eine Anerkennung der Behinderung bei Migräne. Vielmehr spielt es eine entscheidende Rolle, wie sich die Erkrankung auf die Lebensführung auswirkt. Bei Kopfschmerzen und Migräne ist die Bandbreite hier enorm groß: Die Beschwerden können von kleineren Einschränkungen bis hin zu schwerwiegenden Einschnitten in das Privat- und Berufsleben reichen. Je stärker also die Lebensführung bei diagnostizierter Migräne beeinträchtigt ist, desto höher liegt der zugeordnete GdB:
- GdB 0 bis 10: leichte Verlaufsform (im Durchschnitt eine Migräneattacke pro Monat)
- GdB 20 bis 40: mittlere Verlaufsform (die häufiger auftretenden Attacken halten jeweils einen oder mehrere Tage lang an)
- GdB 50 bis 60: schwere Verlaufsform (langandauernde Attacken mit stark ausgeprägten Begleitsymptomen, zwischen den einzelnen Migräneattacken liegen nur wenige Tage)1
Bei der Zuordnung wird auch berücksichtigt, ob es sich anhand der Kopfschmerztage pro Monat um einen episodischen oder chronischen Verlauf der Migräne handelt.2 Wird nach dem Prüfen des Antrags ein GdB von mindestens 50 zugesprochen, liegt bei Migräne eine Schwerbehinderung vor. Dies ist ausschließlich bei Kopfschmerzen möglich, die sehr stark sind und die sich auch nach mehreren Therapieversuchen nicht gebessert haben (Therapieresistenz).
Antragsstellung: Anlaufstellen und Checkliste
Damit über die Anerkennung einer Behinderung entschieden werden kann, muss ein Antrag ausgefüllt werden. Diesen erhältst du an folgenden Stellen:
- beim für deinen Wohnort zuständigen Amt für Versorgung und Familienförderung (Versorgungsamt)
- im Rathaus deines Wohnortes
Die Antragsformulare – Erstanträge sowie Neufeststellungsanträge – für einen Schwerbehindertenausweis gibt es auch im Internet zum Herunterladen. Möglicherweise können die Dokumente je nach Bundesland voneinander abweichen.
Doch was ist überhaupt notwendig, um bei Migräne eine Behinderung feststellen zu lassen? Üblicherweise werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Schwerbehinderung, ausgefüllt und unterschrieben
- Unterlagen über den Gesundheitszustand (Kopien des Migränetagebuchs, ärztliche Befunde und Gutachten des behandelnden Neurologen)
- Liste mit Ärzten, die dich behandelt haben
- Liste über Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte
- Liste von Medikamenten, die du einnimmst
Und was ist, wenn der Antrag trotz aller Sorgfalt beim Ausfüllen und deiner Bemühungen abgelehnt wird? Es ist möglich, gegen den negativen Bescheid Widerspruch einzulegen. Bei den Formalitäten können dir zum Beispiel unabhängige Patientenberatungen oder der Sozialverband VdK zur Seite stehen, sofern du Mitglied bist.
Schwerbehindertenausweis in der Regel nur begrenzt gültig
Sollte nach der Einstufung im Katalog eine Schwerbehinderung (mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr) festgestellt worden sein, ist der Schwerbehindertenausweis in der Regel maximal fünf Jahre gültig. Ihn ohne großen bürokratischen Aufwand zu verlängern, ist zweimal möglich. Danach kommt man um eine erneute Antragsstellung nicht herum. Bitte denk daran, dich rechtzeitig um die Verlängerung oder Neubeantragung zu kümmern – drei Monate vor Ablauf des Schwerbehindertenausweises sind ideal.
Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30 – Vorteile durch Gleichstellung
Menschen, denen bei Migräne ein GdB von weniger als 50, aber von mindestens 30 anerkannt worden ist, können unter Umständen mit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Zum Beispiel dann, wenn die Betroffenen ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz aufgrund ihrer Einschränkung nicht bekommen oder behalten könnten.
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Quellen
1Bundesamt für Arbeit und Soziales: Versorgungsmedizin-Verordnung, Mai 2020. Abgerufen unter: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/k710-versorgungsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (letzter Aufruf am 04.11.2024).
2Berwanger, Christoph (2016) Sozialrecht, Rente und Rehabilitation. In: Gaul, C. & Diener H.C. (Hrsg.): Kopfschmerzen. Stuttgart: Georg Thieme Verlag, S. 306.
3Ebd.