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Migräne und Berufsunfähigkeit

In vielen Unternehmen gilt die Devise: immer mehr und am besten immer schneller. In den heutigen Arbeitnehmer werden hohe Erwartungen gesetzt, vor allem an dessen geistige Leistungsfähigkeit und psychische Belastbarkeit. Aber was, wenn man aufgrund von Migräne bei diesem Tempo nicht mehr mithalten kann? Hier erhältst du einen Überblick zu den Themen Migräne, Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsminderungsrente.

Der Ausbilder erklärt dem Lehrling, wie die Maschine funktioniert. Wegen seiner schweren Migräne ist er häufig unfähig, seinen Beruf auszuüben.  
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Arbeitsunfähig durch Migräne: Betriebliche Risikofaktoren

Jedes Jahr gehen durch migränebedingte Arbeitsausfälle 270 Arbeitstage je 1.000 Arbeitnehmer verloren.1 Je nach Verlaufsform der Erkrankung können Betroffene entweder phasenweise oder dauerhaft arbeitsunfähig durch ihre Migräne sein.

Erwerbsrelevante Anforderungen, die Migränikern das Arbeitsleben besonders schwermachen, sind:

  • Schichtarbeit, aufgrund derer Erwerbstätige häufig unter Schlafentzug oder einem gestörten Schlaf-Wach-Rhythmus leiden
  • große Reiseaktivität (Durchfliegen von Zeitzonen, Zeitumstellung, Jetlag)
  • häufig wechselnder Kundenkontakt (Publikumsverkehr)
  • arbeiten im Großraumbüro
  • starker Lärmpegel während der Arbeit
  • mehrere, gleichzeitig auftretende Außenreize wie Lärm, Hitze, Gerüche oder grelles Licht

Und doch: Migränebedingte Arbeitsausfälle können vermindert werden, zum Beispiel durch eine flexible Arbeitszeit- und Pausenregelung, Lärmschutzmaßnahmen oder eine Reduzierung von Publikumsverkehr.

Migräne und vorzeitige Rente

Wie die Umfrage einer Schmerzambulanz ergab, stellte jeder fünfte der dort behandelten Kopfschmerzpatienten bereits einen Rentenantrag oder beabsichtigt dies aufgrund seiner Kopfschmerzerkrankung zu tun.2 Um volle oder teilweise staatliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten und finanzielle Einbußen wegen Krankheit abzupuffern, muss man folgende Kriterien erfüllen: „Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.“3 So steht es in Paragraf 43 des Sozialgesetzbuchs VI.

Können die Betroffenen zwar mindestens drei, aber nicht mehr als mindestens sechs Stunden täglich arbeiten, besteht ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die vorzeitige Rente bei Migräne in Form einer teilweisen oder ganzen Erwerbsminderungsrente ergänzt oder ersetzt somit das bisherige monatliche Einkommen. Doch bis sich Betroffene dazu entschließen, einen Rentenantrag zu stellen oder es zu einer Berufsunfähigkeit bei Migräne kommt, zieht häufig viel Zeit ins Land. Diese ist oft geprägt von reduzierter Produktivität, einem schlechten Gewissen gegenüber dem Arbeitgeber, aber auch von möglichem Unverständnis vonseiten der Kollegen, was die migränebedingten Arbeitsausfälle betrifft.

Die Chancen auf Erwerbsminderungsrente für Migräniker

Ob eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es ist schwer, Migräne und die individuellen Fälle in die starre Definition des Sozialgesetzbuches zu pressen.

Die Gründe:

  • Frequenz, Dauer und Symptome der Migräne sind sehr unterschiedlich ausgeprägt – mitunter auch bei ein und demselben Patienten.
  • Während der Attacken sind die Migräne-Betroffenen arbeitsunfähig – in schmerzfreien Intervallen können sie aber häufig wie gewohnt ihrer Arbeit nachgehen.
  • Migräne ist eine in wiederkehrenden Attacken verlaufende Kopfschmerzerkrankung. Wann genau die nächste Migräneattacke bevorsteht, ist unvorhersehbar und somit auch nicht planbar.
  • Inwieweit die berufliche Leistungsfähigkeit durch Migräne beeinträchtigt ist, hängt zudem von der Verlaufsform ab – also davon, ob eine episodische oder chronische Migräne vorliegt.

Um ausfindig zu machen, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt werden, können sich Betroffene an die örtliche Rentenberatungsstelle wenden, die dies prüft.

Migräne: Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Begleiterkrankungen

Nach den Kriterien der rentenrechtlichen Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit reicht die Diagnose „Kopfschmerzerkrankung“ meist nicht aus, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen.4 Häufig sind es nämlich mit der Migräne einhergehende Begleiterkrankungen, wie zum Beispiel Angst- oder depressive Störungen sowie soziale Belastungsfaktoren, die es unmöglich machen, im Job die erwartete Leistung zu bringen. Ist ein derartiges Krankheitsbild diagnostiziert, wirkt sich das vorteilhaft auf die Einschätzung der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente aus.

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Quellen

1Göbel, Hartmut: Migräne: Diagnostik, Therapie, Prävention, 2012, Springer, Berlin [u.a.], S. 2.
2Ebd.
3Sozialgesetzbuch (SGB VI) Sechstes Buch Gesetzliche Rentenversicherung, zuletzt geändert am 17.07.2017. Abgerufen unter: http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html (Stand: 05.03.2024).
4Berwanger, Christoph (2016) Sozialrecht, Rente und Rehabilitation. In: Gaul, C. & Diener H.C. (Hrsg.): Kopfschmerzen. Stuttgart: Georg Thieme Verlag. S. 308.